Was bedeutet „Solarpflicht“ eigentlich?
Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität erreicht haben. Bis zum Jahr 2030 soll sich zudem die bereits installierte PV-Leistung in Deutschland von momentan 55 GW auf rund 200 GW vervierfachen und es soll zukünftig eine Solarverpflichtungen für Neubauten gesetzlich verankert werden.
Aus diesem Grund beschlossen einige Bundesländer, dass der Einbau von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen ab dem Jahr 2023 wegen des Klimaschutzes zur Pflicht zu machen, dies wird dann „Solare Baupflicht“ oder „Solarpflicht“ genannt. Andere Bundesländer haben ebenfalls bereits Pläne für eine Solarpflicht, andere Bundesländer dagegen haben noch gar keine Pläne dafür. Im nachfolgenden Text können Sie sich über den Stand der Solarpflichten in einzelnen Bundesländern informieren.
Für die betroffenen Unternehmen stellt diese Pflicht zunächst eine zusätzliche Belastung beim Bau neuer Produktions-, Logistik- oder Bürogebäude dar. Doch bietet sie aber auch große Chancen, wie z. B. günstigeren Strom, einen Schritt zur Dekarbonisierung des Unternehmens und ein positives Image in der Öffentlichkeit.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Regelungen zur Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland | Pflicht gilt ab | Pflicht gilt für | Gesetz |
Baden-Württemberg | 1. Januar 2022 | Neubau Nichtwohngebäude; Parkplätze mit > 35 Stellplätzen | Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) |
1. Mai 2022 | Private Neubauten | ||
1. Januar 2023 | Dachsanierungen | ||
Nordrhein-Westfalen | 1. Januar 2022 | Parkplätze mit > 35 Stellplätzen | Landesbauordnung |
Schleswig-Holstein | 1. Januar 2023 | Neubau, Dachsanierung Nichtwohngebäude, Parkplätze mit > 100 Stellplätzen | Landesvorschriften und Landesrechtsprechung |
Berlin | 1. Januar 2023 | Neubau und Dachsanierungen | Solargesetz Berlin |
Hamburg | 1. Januar 2023 | Neubau | Hamburgisches Klimaschutzgesetz |
1. Januar 2025 | Dachsanierungen | ||
Rheinland-Pfalz | 1. Januar 2023 | Neubau Gewerbe; Parkplätze mit > 50 Stellplätzen | Landessolargesetz |
Niedersachsen | 1. Januar 2023 | Neubau Nichtwohngebäude; Vorbereitung privater Neubauten | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
Bayern | 1. Januar 2023 | Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von Gewerbe- und Industriegebäuden | Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) |
1. Juli 2023 | Neubau oder vollständige Erneuerung der Dachhaut von sonstigen Nicht-Wohngebäude | ||
Bremen | In Planung | Neubau und Dachsanierungen | |
Hessen | In Planung | landeseigene Gebäude und Parkplätze mit > 35 Stellplätzen; nicht-landeseigene Parkplätze ab 50 Stellplätze |
|
Sachen | keine Solarpflicht | ||
Thüringen | keine Solarpflicht | ||
Brandenburg | keine Solarpflicht | ||
Sachsen-Anhalt | keine Solarpflicht | ||
Saarland | keine Solarpflicht | ||
Mecklenburg-Vorpommern | keine Solarpflicht |
Tabelle: Überblick über Solarpflicht in Bundesländern (Stand: 12/2022)
Baden-Württemberg
Die Solarpflicht für Nichtwohngebäude tritt im Bundesland Baden-Württemberg schon ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Neue Wohngebäude müssen außerdem ab dem 01. Mai 2022 mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2023 müssen auch Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung durchführen, eine Photovoltaikanlage auf diesem installieren. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie hier.
Nordrhein-Westfalen
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen müssen ab dem 1. Januar 2022 dafür geeignete neue Parkflächen, die mehr als 35 Stellplätze haben, mit Photovoltaikanlagen überdacht und installiert werden. Diese Regelung der Solarpflicht gilt aber nur für Flächen, die wiederum zu Nichtwohngebäuden gehören. Eine andere Möglichkeit wäre es, Solarthermie zu installieren. Anbei finden Sie hier das „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“, das vom Landtag am 30. Juni 2021 beschlossen wurde.
Schleswig-Holstein
Ab dem 1. Januar 2023 müssen im Bundesland Schleswig-Holstein Photovoltaikanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden installiert werden. Dies gilt ebenfalls für Dächer von Nichtwohngebäuden, deren Dachfläche mindestens 10 % saniert wurden. Zusätzlich müssen Stellplätze, die mehr als 100 Stellplätze haben, mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, siehe: Schleswig-Holsteinisches Energiewende- und Klimaschutzgesetz.
Berlin
Ab dem 01. Januar 2023 sind im Bundesland Berlin die die Eigentümer von Neubauten, die gewerblich genutzt werden, die Eigentümer von Wohngebäude-Neubauten und ggf. nach einer grundlegenden Dachsanierung die Eigentümer von Bestandsgebäuden verpflichtet, eine PV-Anlage auf den Dächern der Gebäude zu installieren und zu betreiben. Die Anlage kann alternativ auch an der Gebäudefassade installiert werden oder es kann ebenfalls eine Solarthermieanlage installiert werden. Den entsprechenden Gesetzestext und alle weiteren Infos für das Bundesland Berlin finden Sie hier.
Hamburg
Das Bundesland Hamburg ist eines der ersten Bundesländer, das eine Solarpflicht gesetzlich vorgeschrieben hat. Ende 2020 wurde eine Rechtsverordnung erlassen, bei der jeder Neubau in Hamburg mit einer PV-Anlage ausgestattet werden muss. Ab dem Jahr 2025 tritt die Solarpflicht für Bestandsgebäude mit vollständig erneuerten Dächern in Kraft. Hier finden Sie dazu anbei die Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung von Photovoltaik und erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem „Hamburgischen Klimaschutzgesetz„.
Rheinland-Pfalz
Die Solarpflicht gilt im Bundesland Rheinland-Pfalz ab dem 01. Januar 2023. Diese Solarpflicht besagt, dass mindestens 60 % der geeigneten Dachflächen von Gewerbeneubauten, die mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche haben, und neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen mit PV-Anlagen ausgestattet sein müssen. Alternativ kann eine Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung installiert werden. Die entsprechende Gesetzesgrundlage zur Errichtung von Solaranlagen finden Sie hier: Landessolargesetz – LSolarG.
Niedersachsen
Der niedersächsische Landtag beschloss im November 2021 bereits die Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und legte die verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen ab einer Dachfläche von 75 Quadratmetern ab dem 01. Januar 2023 fest. Zukünftig soll mindestens die Hälfte der Dächer mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein. Zusätzlich müssen bei der Planung neuer Wohngebäude in Zukunft die Bauherren darauf achten, dass die Möglichkeit dazu besteht, die PV-Anlagen mindestens bis zum Dach nachrüsten zu können.
Im Juni 2022 beschloss der Landtag außerdem, dass alle Neubauten in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2025 mit Solarenergie versorgt werden müssen. Das dafür geänderte Niedersächsische Klimagesetz finden Sie anbei.
Bayern
In Bayern ist Solarpflicht nur auf Gewerbe- und Industriebauten zu verpflichten. Das Bayerischen Umweltministerium informiert darüber, dass die Solarpflicht ab dem 1. Januar 2023 gelten soll. Für sonstige Nicht-Wohngebäude ist sie ab dem 1. Juli 2023 geplant. Das Bauministerium hat 1.300 Dachflächen als geeignet für die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen ausgewiesen.
Bremen
Der Landtag in Bremen hat im Juni 2022 die Einführung einer Solarpflicht beschlossen. Diese soll ab dem Jahr 2023 für alle Neubauten, egal ob Wohngebäude oder Gewerbebau, gelten. Ebenfalls soll sie für Bestandsgebäude mit einer einer umfangreichen Dachsanierung gelten. Die Solarpflicht ist jedoch noch nicht in Kraft und die zuständigen Bau- und Umweltministerien arbeiten momentan an einem Gesetzentwurf dazu.
Hessen
Das „Hessische Energiegesetz“ wurde im November 2022 vom Landtag Hessen beschlossen. Es besagt, dass die Dachfläche eines Gebäudes anteilig von der PV-Anlage bedeckt sein muss, diese Pflichten können aber auch durch Dritte erfüllt werden. PV-Anlagen müssen außerdem bei neuen landeseigenen Stellplätzen, die mehr als 35 Stellplätze haben und bei nichtlandeseigenen Stellplätzen, die mehr als 50 Stellplätze haben, installiert werden. Ausnahmen von der Photovoltaikpflicht sind aber in allen Fällen ebenfalls vorgesehen.
Diese Bundesländer haben derzeit noch keine Pläne für eine mögliche Solarpflicht.
In den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland sind bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidungen oder Planungen für eine mögliche Solarpflicht getroffen worden.
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